Wenn das Licht erlischt,

bleibt die Trauer.
Wenn die Trauer vergeht,

bleibt die Erinnerung.

Häufige Fragen


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Wir beantworten sie gerne.

Darf die Asche des Verstorbenen verstreut werden?

Grundsätzlich ist das Verstreuen der Asche aus der Urne in Österreich nicht erlaubt.

Allerdings kann die Urne mit der Asche auch an frei gewählten Orten beigesetzt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Es bedarf einer Bewilligung des zuständigen Bürgermeisters.

Wird bei der Feuerbestattung der Sarg mitverbrannt?

Ja, es kann keine Kremation ohne Sarg durchgeführt werden.

Gibt es für Bestatter einen Gebietsschutz?

Es gibt im Bestattungsbereich keinen Gebietsschutz. Es ist aber zu empfehlen, sich an den Bestatter zu wenden, der die örtlichen Gegebenheiten gut kennt.

Kommt auch sicher die Asche des Verstorbenen in die Urne?

Ja. Beim Verbrennungsprozess kommt auf den Sarg ein Schamottstein, der im Feuer beständig bleibt. Der Schamottstein bleibt bei der Asche und kommt auch mit in die Urne und bestätigt hiermit auch den Ursprung der sterblichen Überreste.