CORONA
Hiermit möchten wir vorab ein paar Informationen weitergeben, welche die Verabschiedung betreffen.
- Es ist sowohl Erdbestattung als auch Feuerbestattung erlaubt
- Für Trauerfeiern gibt es zur Zeit keine Personenbeschränkung
- In der Kirche, der Aufbahrungshalle und am Friedhof ist das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend
- Zu Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, ist ein Abstand von 2 m einzuhalten
- Die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen treffen auch auf die Trauerfeier zu (Abstände einhalten, Hände desinfizieren, ...)
- Für den Teil des Begräbnisses, der nicht in kirlichen Innenräumen stattfindet, besteht eine Registrierungsflicht
Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen vorweg mitgeben:
- Nützen Sie die Möglichkeit, sich in der Aufbahrungshalle zu verabschieden – vorzugsweise aus Ihrer eigenen Wohnumgebung.
- Statt persönlichem Kondolieren durch einen Händedruck, können Sie Kondolenzpost bei der Aufbahrung abgeben oder online unter www.bestattung-knoll.at/sterbefaelle Ihre Anteilnahme zum Ausdruck bringen.
- Verwenden Sie die aufgestellten Händedesinfektionsmittel
- Totengedenkbilder stehen auch noch nach der Verabschiedung in der Kirche bereit
- Folgen Sie den beschriebenen Anweisungen
Wir sind sehr bemüht - auch in der schwierigen Zeit der Corona-Krise einen möglichst würdevollen Abschied zu gestalten und zugleich Sie und die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Stand: 22. 11. 2021