21.11.2021

CORONA

 

 

Hiermit möchten wir vorab ein paar Informationen weitergeben, welche die Verabschiedung betreffen.

- Es ist sowohl Erdbestattung als auch Feuerbestattung erlaubt

- Für Trauerfeiern gibt es zur Zeit keine Personenbeschränkung

- In der Kirche, der Aufbahrungshalle und am Friedhof ist das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend

- Zu Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, ist ein Abstand von 2 m einzuhalten

- Die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen treffen auch auf die Trauerfeier zu (Abstände einhalten, Hände desinfizieren, ...)

- Für den Teil des Begräbnisses, der nicht in kirlichen Innenräumen stattfindet, besteht eine Registrierungsflicht

 

Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen vorweg mitgeben:

-      Nützen Sie die Möglichkeit, sich in der Aufbahrungshalle zu verabschieden  – vorzugsweise aus Ihrer eigenen Wohnumgebung.

-      Statt persönlichem Kondolieren durch einen Händedruck, können Sie Kondolenzpost bei der Aufbahrung abgeben oder online unter www.bestattung-knoll.at/sterbefaelle Ihre Anteilnahme zum Ausdruck bringen.

-      Verwenden Sie die aufgestellten Händedesinfektionsmittel

-      Totengedenkbilder stehen auch noch nach der Verabschiedung in der Kirche bereit

-      Folgen Sie den beschriebenen Anweisungen

 

Wir sind sehr bemüht - auch in der schwierigen Zeit der Corona-Krise einen möglichst würdevollen Abschied zu gestalten und zugleich Sie und die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. 

 

 

Stand: 22. 11. 2021

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