„Dem Unausweichlichen
auszuweichen
das Unabwendbare
abzuwenden
hieße
das abgefallene Blatt
wieder
an den Baum zu nageln“
Häufige Fragen
Schicken Sie uns Ihre Frage an
office@bestattung-knoll.at.
Wir beantworten sie gerne.
Grundsätzlich ist das Verstreuen der Asche aus der Urne in Österreich nicht erlaubt.
Allerdings kann die Urne mit der Asche auch an frei gewählten Orten beigesetzt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Es bedarf einer Bewilligung des zuständigen Bürgermeisters.
Ja, es kann keine Kremation ohne Sarg durchgeführt werden.
Es gibt im Bestattungsbereich keinen Gebietsschutz. Es ist aber zu empfehlen, sich an den Bestatter zu wenden, der die örtlichen Gegebenheiten gut kennt.
Ja. Beim Verbrennungsprozess kommt auf den Sarg ein Schamottstein, der im Feuer beständig bleibt. Der Schamottstein bleibt bei der Asche und kommt auch mit in die Urne und bestätigt hiermit auch den Ursprung der sterblichen Überreste.