„Dem Unausweichlichen
auszuweichen
das Unabwendbare
abzuwenden
hieße
das abgefallene Blatt
wieder
an den Baum zu nageln“

Was ist nach der Trauerfeier zu erledigen?

Nach dem Begräbnis ist noch Folgendes durchzuführen:

  • Sie werden für ein Erstgespräch zum Notar geladen
  • Abmeldung von Verträgen (Handy, Festnetz, Internet, Versicherungen, KFZ, …)
  • Ansuchen um Witwen- und Waisenpension
  • Holzeinfassung auf dem Grab aufstellen (wir können das für Sie übernehmen)